Versicherung kündigen: Hausrat, Auto, Haftpflicht
Sach- und Haftpflichtversicherungen kündigen Sie auf den in der Police genannten Ablauf, meist mit drei Monaten Frist. Seit 2022 ist jeder Vertrag zudem auf Ende des dritten Jahres mit drei Monaten Frist kündbar (Art. 35a VVG). Nach einem Schadenfall und bei Prämienerhöhungen bestehen oft zusätzliche Kündigungsrechte.
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Das Wichtigste
| Ordentlich | Auf Vertragsablauf, Frist laut Police (oft 3 Monate) |
|---|---|
| Nach 3 Jahren | Immer kündbar, 3 Monate Frist (Art. 35a VVG) |
| Schadenfall | Kündigung möglich (Art. 42 VVG, Fristen laut AVB) |
| Prämienerhöhung | Meist Sonderkündigungsrecht laut AVB |
| Form | Schriftlich oder Textform |
Häufige Fragen
Muss ich beim Autowechsel die Versicherung kündigen?
Nein, beim Fahrzeugwechsel wird die Police meist angepasst. Wechseln Sie den Versicherer, stellt der neue den Versicherungsnachweis fürs Strassenverkehrsamt aus.
Was gilt bei einem Umzug ins Ausland?
Viele Policen enden oder sind kündbar, wenn Sie die Schweiz verlassen. Legen Sie der Kündigung einen Abmeldenachweis bei.
Bekomme ich bezahlte Prämien zurück?
Ja, bei vorzeitiger Auflösung erstattet der Versicherer die nicht verbrauchte Prämie in der Regel anteilsmässig.
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Kündigung des Versicherungsvertrags Nr. [Vertrags-, Kunden- oder Policen-Nr.]
Sehr geehrte Damen und Herren Hiermit kündige ich den Versicherungsvertrag Nr. [Vertrags-, Kunden- oder Policen-Nr.] unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist auf den nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das Datum der Vertragsbeendigung schriftlich. Freundliche Grüsse