Mahnung schreiben: so setzen Sie den Schuldner in Verzug

Ist kein festes Zahlungsdatum vereinbart, gerät der Schuldner erst mit einer Mahnung in Verzug (Art. 102 OR); ab dann schuldet er 5 % Verzugszins pro Jahr (Art. 104 OR). Gesetzlich genügt eine Mahnung. Üblich sind eine Zahlungserinnerung und eine zweite Mahnung mit letzter Frist, bevor Sie die Betreibung einleiten.

Brief erstellen – ab CHF 11.50

Wir drucken, couvertieren und übergeben Ihren Brief der Post. Ohne Konto.

Das Wichtigste

VerzugMit Mahnung oder am vereinbarten Verfalltag (Art. 102 OR)
Verzugszins5 % pro Jahr (Art. 104 OR)
Anzahl MahnungenGesetzlich eine; üblich zwei
MahngebührenNur, wenn vertraglich vereinbart
Nächster SchrittBetreibungsbegehren beim Betreibungsamt

Häufige Fragen

Brauche ich eine Mahnung, wenn auf der Rechnung «zahlbar bis» steht?

Ein einseitig auf der Rechnung gesetztes Datum gilt meist nicht als vereinbarter Verfalltag. Mit einer Mahnung sind Sie auf der sicheren Seite.

Darf ich Mahngebühren verlangen?

Nur, wenn sie vorher vereinbart wurden, zum Beispiel in den AGB. Den Verzugszins von 5 % dürfen Sie immer verlangen.

Warum per Einschreiben?

Weil Sie im Betreibungs- oder Gerichtsverfahren beweisen müssen, dass und wann der Schuldner gemahnt wurde.

Gratis-Vorlage

Kopieren Sie den Text und ersetzen Sie die Angaben in [Klammern]. Oder füllen Sie unser Formular aus – wir senden den Brief für Sie per Einschreiben.

Zahlungserinnerung – Rechnung [Rechnungs-Nr.]

Sehr geehrte Damen und Herren Bei der Durchsicht unserer Buchhaltung haben wir festgestellt, dass die Rechnung Nr. [Rechnungs-Nr.] über CHF [Offener Betrag] noch offen ist. Vermutlich handelt es sich um ein Versehen. Wir bitten Sie, den Betrag innert 10 Tagen zu begleichen. Sollte sich Ihre Zahlung mit diesem Schreiben gekreuzt haben, betrachten Sie es bitte als gegenstandslos. Freundliche Grüsse

Brief erstellen – ab CHF 11.50

Zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026 · Quellen: Art. 102–104 OR (fedlex) · easygov.swiss – Betreibung einleiten

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihr Vertrag und das Gesetz.

Weitere Themen