Mietzinsreduktion verlangen: so geht’s

Ist der hypothekarische Referenzzinssatz seit Ihrer letzten Mietzinsfestlegung gesunken, können Sie schriftlich eine Senkung auf den nächsten Kündigungstermin verlangen (Art. 270a OR). Pro 0.25 Prozentpunkte Senkung sind rund 2.91 % weniger Miete möglich; Teuerung und Kostensteigerungen darf der Vermieter verrechnen. Er muss innert 30 Tagen antworten.

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Das Wichtigste

GesetzArt. 270a OR, Art. 13 VMWG
Faustregel−0.25 Prozentpunkte Referenzzins ≈ −2.91 % Miete
TerminAuf den nächsten Kündigungstermin, mit Kündigungsfrist
Antwort VermieterInnert 30 Tagen
AblehnungInnert 30 Tagen an die Schlichtungsbehörde (kostenlos)
Aktueller SatzSiehe bwo.admin.ch (vierteljährlich publiziert)

Häufige Fragen

Mietzinsreduktion wegen Baulärm oder anderen Mängeln?

Ja, das ist ein zweiter Grund: Bei Mängeln wie Baulärm können Sie eine Herabsetzung verlangen, solange der Mangel dauert (Art. 259d OR). Melden Sie den Mangel schriftlich; die Höhe hängt davon ab, wie stark Sie beeinträchtigt sind.

Welcher Referenzzinssatz gilt für mich?

Der Satz, der im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanpassung genannt ist. Steht nichts, gilt der Satz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Darf der Vermieter die Senkung verrechnen?

Ja, teilweise: mit 40 % der Teuerung und allgemeinen Kostensteigerungen seit der letzten Anpassung. Er muss dies begründen.

Was tun, wenn der Vermieter nicht antwortet?

Wenden Sie sich innert 30 Tagen nach Ablauf seiner Antwortfrist an die Schlichtungsbehörde Ihres Bezirks. Das Verfahren ist kostenlos.

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Kopieren Sie den Text und ersetzen Sie die Angaben in [Klammern]. Oder füllen Sie unser Formular aus – wir senden den Brief für Sie per Einschreiben.

Begehren um Herabsetzung des Mietzinses gemäss Art. 270a OR

Sehr geehrte Damen und Herren Mein derzeitiger Nettomietzins von CHF [Aktueller Nettomietzins pro Monat] beruht auf einem hypothekarischen Referenzzinssatz von [Referenzzinssatz in Ihrem Vertrag] %. Der aktuell publizierte Referenzzinssatz beträgt 1.25 %. Gestützt auf Art. 270a OR verlange ich daher die entsprechende Herabsetzung des Mietzinses auf den nächstmöglichen Kündigungstermin. Allfällige Gegenforderungen (z. B. Teuerung, Kostensteigerungen) bitte ich Sie, detailliert zu belegen. Ich ersuche Sie, mir innert 30 Tagen schriftlich mitzuteilen, ob Sie meinem Begehren entsprechen. Freundliche Grüsse

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Zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026 · Quellen: Art. 259d OR – Herabsetzung bei Mängeln (fedlex) · BWO – Hypothekarischer Referenzzinssatz · Art. 270a OR (fedlex) · Art. 13 VMWG (fedlex)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Massgebend sind Ihr Vertrag und das Gesetz.

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